Als erfahrene Augenärzte stehen wir selbstverständlich für unsere Patienten auch für die formale Unterstützung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie unseren Rat und fachliche Einschätzungen benötigen. Je nach Erfahrung und Fachgebiet ergänzen wir uns im Team und stellen objektive Fachlichkeit sicher.
Die nötigen augenärtzliche Untersuchungen werden als sog. Führerscheingutachten in unserer Praxis durchgeführt. Hierbei handelt es sich nicht um Gutachten, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören, daher sind die Gebühren von den Untersuchten selbst zu tragen.
Die Voraussetzungen (insb. die Anforderungen an das Sehvermögen) für die einzelnen Klassen werden in den folgenden, downloadbaren PDF beschrieben: