Die Sehschuluntersuchungen werden von einer Orthoptistin durchgeführt. Der Beruf beinhaltet eine unterstützende Tätigkeit in der augenärztlichen Praxis. Die Untersuchungen befassen sich mit Schielen, Doppelbildern, Amblyopiebehandlung und der Beweglichkeit beider Augen.
Vor allem Kinder werden in der Sehschule untersucht. Bereits im Säuglingsalter kann die Sehfunktion schon beurteilt werden. Die Empfehlung des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) und des Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e.V. (BOD) zum geeigneten Zeitpunkt einer ausführlichen orthoptischen und augenärztlichen Untersuchung sind:
bei Kindern mit Auffälligkeiten wie Ptosis (verengte Lidspalte bzw. Lidheberschwäche), Hornhauttrübung, Katarakt, Pupillenauffälligkeit, Augenzittern oder V.a. Glaukom.
mit sechs bis zwölf Monaten
bei allen Kindern mit erhöhtem Risiko für Schielen und erbliche Augenkrankheiten, also, kurz gesagt, im Wesentlichen bei Frühgeborenen und genetisch Belasteten.
mit (am besten) zwei bis (spätestens) drei Jahren
bei allen übrigen, auch unverdächtigen Kindern zwecks frühzeitiger Entdeckung von Mikrostrabismus (kleinwinkliges Schielen) und höherer Fehlsichtigkeit.
Das hier angegebene Screening kann nicht das seltene und später, z.B. erst mit vier Jahren, auftretende Spätschielen erfassen. Bei Verdacht bedarf es einer nochmaligen Untersuchung im Alter von vier bis fünf Jahren